Seitenbereiche

Solizuschlag wird stufenweise gesenkt

/steuernews/
Illustration

Solidaritätszuschlag

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 über das Kalenderjahr 2019 hinaus ist heftig umstritten. Die Bundesregierung plant einen Abbau des Solidaritätszuschlags allerdings nur in Stufen. Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 21.8.2019 soll der Solidaritätszuschlag ab 2021 für rund 90 % der Steuerpflichtigen wegfallen. Hierzu ist geplant, die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, auf € 16.956,00 (bei Einzelveranlagung) bzw. € 33.912,00 (bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Damit sollen Alleinstehende mit einem Bruttojahreslohn von € 73.874,00 bzw. eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von € 151.990,00 vom Solidaritätszuschlag vollständig entlastet werden. Darüber hinaus soll die Milderungszone dergestalt angepasst werden, dass die Abgabe nicht sofort in voller Höhe (mit 5,5 %) fällig wird.

Stand: 26. September 2019

Bild: uwimages - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Die Steuerberaterkanzlei Keller & Püschel geht auf eine langjährige Steuerberatertradition zurück. Individuelle Mandantenbetreuung schreiben wir nicht nur an den Standorte in Löchgau, Ludwigsburg und Zwickau groß. Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten nah am Mandanten zu sein. Vereinbaren Sie hier ein unverbindliches Erstgespräch!

Steuerberaterkanzlei Keller & Püschel
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.