Seitenbereiche

Werbungskosten: News zum Thema

Sonderausgabenabzug der Erstausbildungskosten

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zum Artikel

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Zum Artikel

Besonderheiten bei der Vermietung von Wohnungen mit einer Wohnfläche von über 250 qm

Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige Kalenderjahr geltenden ortsüblichen Mietzinsniveau zum vollen Werbungskostenabzug erforderlich

Zum Artikel

Kampf gegen Steueroasen

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen.

Zum Artikel

Strafzinsen im Steuerrecht

Werbungskosten oder negative Kapitalerträge

Zum Artikel

Aufwendungen im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen

Welche Sonderwerbungskosten Investmentfondsanleger geltend machen können

Zum Artikel

Verpflegungsmehraufwendungen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Zum Artikel

Arbeitszimmervermietung an den Arbeitgeber

Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber?

Zum Artikel

Kein Werbungskostenabzug für Erststudium

Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zum Artikel

Homeoffice in Corona-Zeiten: Ausstattung durch den Arbeitgeber

Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen

Zum Artikel

Neue Höchstbeträge für Umzugsaufwendungen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zum Artikel

Neue Höchstbeträge für Umzugsaufwendungen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zum Artikel

Über uns: Die Steuerberaterkanzlei Keller & Püschel geht auf eine langjährige Steuerberatertradition zurück. Individuelle Mandantenbetreuung schreiben wir nicht nur an den Standorte in Löchgau, Ludwigsburg und Zwickau groß. Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten nah am Mandanten zu sein. Vereinbaren Sie hier ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.